Hinweisgeberschutzgesetz

Unter folgendem Link finden Sie die interne digitale Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Hier gehts zur digitalen Meldestelle

Darüber können Sie einfach, schnell und sicher (mögliche) Verstöße gegen bestimmte Gesetze oder sonstige Vorschriften im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit bei, für oder mit dem DRK-Kreisverband Wernigerode e. V. melden. Ihre Meldungen werden von unabhängigen und fachkundigen Personen des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. angenommen und geprüft. Wenn sie sich als stichhaltig erweisen, werden wir als Kreisverband geeignete Folge-Maßnahmen ergreifen, um von Ihnen gemeldete Verstöße zu beseitigen.

Transparenzstandards

Transparenzstandards im DRK Kreisverband Wernigerode e. V. 

Das Präsidium des DRK Kreisverbandes Wernigerode e. V.  hat in seiner Sitzung vom 16.12.2021 Transparenzstandards beschlossen. Diese orientieren sich an den gemeinsamen Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes, die im Rahmen einer VG Bund von den Landesgeschäftsführern des Deutschen Roten Kreuzes beschlossen wurden.

Als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes sind wir in vielfältigen Aufgabenbereichen für das Gemeinwohl tätig. Wir nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft war: aus diesem Grund stellen wir möglichst umfangreich alle Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. 

Präambel

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit 191 Nationalen Gesellschaften die größte humanitäre Organisation der Welt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist Teil dieser weltweiten Gemeinschaft und rechtlich zur Beachtung der Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität in all seinem Tun verpflichtet. 

Das DRK ist föderal gegliedert in Bundesverband, Landes-, Bezirks-, Kreisverbände und Ortsvereine sowie den Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen Gliederungen. Bundesverband sowie Landes-, Bezirks und Kreisverbände sind als eingetragene Vereine, bzw. das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des Öffentlichen Rechts, jeweils rechtlich selbständige Gliederungen. Die Ortsvereine sind teilweise eingetragene, teilweise nicht eingetragene Vereine. Die Gliederungen arbeiten auf der Basis von einheitlichen, systematisch aufeinander aufbauenden Satzungen, die die Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft im DRK regeln, zusammen. 

Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des DRK. Es liegt im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen. 

Vor diesem Hintergrund stellt das DRK Informationen über seine Tätigkeit und Strukturen öffentlich zur Verfügung. Hierbei geht es vor allem um die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und interner Richtlinien sowie um die Transparenz interner Prozesse. Wir setzen dabei auf die bereits eingeführten Governance und Compliance Prozesse. Das DRK sieht sich in einer Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die uns anvertrauten, am meisten verwundbaren Menschen. 

Um der breiten Öffentlichkeit eine sachgerechtere Auseinandersetzung mit unserer Arbeit zu ermöglichen, beschränkt sich diese Verpflichtung nicht nur auf die Bereitstellung von Informationen über finanzielle Daten und Gremienstrukturen, sondern erstreckt sich auch auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen über die gesellschaftlichen Wirkungen unseres Handelns. 

1. Organisationsform 

Adressdaten

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Wernigerode e. V. 
Lindenallee 25
38855 Wernigerode
Tel.: 03943553460
Fax: 03943553479
E-Mail: info@drk-wernigerode.de

Vereinsregister

Der DRK Kreisverband Wernigerode e. V. ist im Zentralen Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal unter VR-Nr. 42061 eingetragen. 

Steuernummer

117/142/43328

Gründungsjahr

Der DRK Kreisverband Wernigerode e. V. wurde am 11.04.1990 in Wernigerode gegründet und am ... in das Vereinsregister eingetragen. 

2. Organisationsstruktur 

Kreisversammlung 

Die Kreisversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Kreisverbandes. Sie besteht aus den Delegierten der Gemeinschaften, Ortsvereine und der Versammlung der Einzelmitglieder sowie dem Präsidium und tagt mindestens einmal pro Jahr. 

Präsidium 

Das Präsidium besteht aus:

  • Herr Andy Schröder (Präsident)
  • Herr Frank Engelmann (Vize-Präsident)
  • Frau Henriette Berner (Schatzmeisterin)
  • Herr Volker Woitschik (Justitiar)
  • Herr Dr. Paul Erich Homborg (Kreisverbandsarzt)
  • Herr Lars Unger (Beisitzer)
  • Herr Benjamin Künne (Beisitzer)
  • Frau Sandra Giebel (Leiterin Jugendrotkreuz)
  • Herr Bernd Wagner (Leiter Bergwacht)

Link zum Präsidium 

Die operative Geschäftsführung obliegt dem Kreisgeschäftsführer, Herrn Matthias Mann. 
 

Vertretungsberechtigte

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Justitiar. Rechtsverbindliche Erklärungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Wernigerode e. V. werden vom Präsidenten oder seinem Stellvertreter je zusammen mit einem weiteren der in Satz 1 genannten Mitglieder des Präsidiums abgegeben. 

Ortsvereine und Gemeinschaften 

Der Kreisverband Wernigerode e. V. umfasst räumlich das Gebiet des Altkreises Wernigerode. Mitglieder des Kreisverbandes sind die DRK-Ortsvereine Stapelburg und Stadt Oberharz am Brocken . 

Die Basis des Ehrenamts im DRK in Sachsen-Anhalt bilden die fünf Gemeinschaften: Bereitschaften, Wasserwacht, Bergwacht, Jugendrotkreuz sowie Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Jede Gemeinschaft verfügt über eine gewählte Leitung auf Orts-, Kreis- und Landesebene und bietet Zugang für die vielfältigen ehrenamtlichen Aufgaben im Roten Kreuz. 

Personalstruktur

83 Mitarbeitende waren zum 31. Dezember 2020 im DRK Kreisverband Wernigerode e. V.  beschäftigt 

Link zu Organigramm

Schiedsgericht 

Gemäß § 13 der Satzung des Landesverbandes wählt die Landesversammlung den Vorsitzenden des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter. Das Schiedsgericht entscheidet über Rechtsstreitigkeiten, die aus der Wahrnehmung von Rotkreuzaufgaben entstehen oder sich aus der Mitgliedschaft im Roten Kreuz in Sachsen-Anhalt ergeben. 

Mitglieder Schiedsgericht 

  • Dr. Dr. h.c. Josef Molkenbur (Vorsitzender)
  • Peter Groß (stellv. Vorsitzender
     

    3. Ziele und Aufgaben 

Grundsätze 

Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden. 

Link zu den Grundsätzen

Leitbild 

Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein. 

Link zum Leitbild 

Satzung 

Link zur Satzung

DRK Gesetz 

Das DRK-Gesetz definiert den Status des DRK als nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland und als „freiwilligen Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich“. Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen. Diese Aufgaben umfassen die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht, die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros sowie die Vermittlung von Schriftwechseln zwischen Familienangehörigen und der Nachforschung zum Zwecke der Familienzusammenführung während eines bewaffneten Konflikts. 

Link zum DRK Gesetz 
 

4. Corporate Governance 

Der DRK Kreisverband Wernigerode e. V. berichtet über Struktur und Funktionsweisen der Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer verantwortlichen Unternehmensführung.

Der Jahresabschluss des DRK Kreisverbandes Wernigerode e. V.  wird von der Steuerberatungsgesellschaft „KW und Kollegen“ erstellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Consiliaris geprüft. Die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte auf Vorschlag des Präsidiums durch die Kreisversammlung. 

Der Jahresabschluss des DRK Kreisverbandes Wernigerode e. V. wird dem DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt.

Es gibt ein ausführliches System an internen Vorschriften, die alle relevanten Vorgänge im Kreisverband regeln. Hier ist z.B. ein Finanz- und Geschäftsordnung und das Vier-Augen-Prinzip festgelegt. 

Der Kreisverband praktiziert ein monatliches Reporting und Controlling. 

Das Präsidium nimmt seine Aufsichtsfunktion gewissenhaft war. Der Kreisgeschäftsführer berichtet bei den mehrmals jährlich stattfindenden Sitzungen des Präsidiums ausführlich über alle wesentlichen Vorgänge im Kreisverband. Darüber hinaus wird der Präsident laufend über wesentliche Aspekte informiert. 

Im Rahmen von Compliance verpflichtet sich der DRK Kreisverband Wernigerode e. V. ein Umfeld zu stärken, in dem Machtmissbrauch und Korruption effektiv vorgebeugt und bekämpft werden.

5. Mittelherkunft und Mittelverwendung 

Mittelherkunft:

Mitgliedsbeiträge, Spenden 
Zuwendungen für satzungsgemäße Aufgaben
Erträge aus Zweckbetrieben 
Erträge aus Vermögensverwaltung 
Sonstige Erträge  

 

Mittelverwendung:

 

  
Materialaufwand und bezogene Leistungen   
Personalaufwand   
Abschreibungen   
Mittelzuweisungen an Dritte   
Sonstige Aufwendungen (inkl. Steuern)   
   

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Auszug aus dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Consiliaris GmbH vom 26.08.2021: 

„Wir haben den Jahresabschluss des DRK Kreisverband Wernigerode e.V. – bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2020 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften.“

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 

Gemeinnützigkeit

Der DRK Kreisverband Wernigerode e. V.  wurde mit dem letzten Steuerbescheid vom Finanzamt Quedlinburg vom 18.09.2020 erneut als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft bestätigt. 

6. Einhaltung

Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfung sicher.

Transparenzstandards 

im DRK Kreisverband Wernigerode e. V. 

Das Präsidium des DRK Kreisverbandes Wernigerode e. V.  hat in seiner Sitzung vom 16.12.2021 Transparenzstandards beschlossen. Diese orientieren sich an den gemeinsamen Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes, die im Rahmen einer VG Bund von den Landesgeschäftsführern des Deutschen Roten Kreuzes beschlossen wurden.

Als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes sind wir in vielfältigen Aufgabenbereichen für das Gemeinwohl tätig. Wir nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft war: aus diesem Grund stellen wir möglichst umfangreich alle Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. 

Präambel

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit 191 Nationalen Gesellschaften die größte humanitäre Organisation der Welt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist Teil dieser weltweiten Gemeinschaft und rechtlich zur Beachtung der Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität in all seinem Tun verpflichtet. 

Das DRK ist föderal gegliedert in Bundesverband, Landes-, Bezirks-, Kreisverbände und Ortsvereine sowie den Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen Gliederungen. Bundesverband sowie Landes-, Bezirks und Kreisverbände sind als eingetragene Vereine, bzw. das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des Öffentlichen Rechts, jeweils rechtlich selbständige Gliederungen. Die Ortsvereine sind teilweise eingetragene, teilweise nicht eingetragene Vereine. Die Gliederungen arbeiten auf der Basis von einheitlichen, systematisch aufeinander aufbauenden Satzungen, die die Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft im DRK regeln, zusammen. 

Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des DRK. Es liegt im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen. 

Vor diesem Hintergrund stellt das DRK Informationen über seine Tätigkeit und Strukturen öffentlich zur Verfügung. Hierbei geht es vor allem um die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und interner Richtlinien sowie um die Transparenz interner Prozesse. Wir setzen dabei auf die bereits eingeführten Governance und Compliance Prozesse. Das DRK sieht sich in einer Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die uns anvertrauten, am meisten verwundbaren Menschen. 

Um der breiten Öffentlichkeit eine sachgerechtere Auseinandersetzung mit unserer Arbeit zu ermöglichen, beschränkt sich diese Verpflichtung nicht nur auf die Bereitstellung von Informationen über finanzielle Daten und Gremienstrukturen, sondern erstreckt sich auch auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen über die gesellschaftlichen Wirkungen unseres Handelns. 

1. Organisationsform 

Adressdaten

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Wernigerode e. V. 
Lindenallee 25

38855 Wernigerode

Tel.: 03943553460

Fax: 03943553479

E-Mail: info@drk-wernigerode.de

Vereinsregister

Der DRK Kreisverband Wernigerode e. V. ist im Zentralen Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal unter VR-Nr. 42061 eingetragen. 

Steuernummer

117/142/43328

Gründungsjahr

Der DRK Kreisverband Wernigerode e. V. wurde am 11.04.1990 in Wernigerode gegründet und am ... in das Vereinsregister eingetragen. 

2. Organisationsstruktur 

Kreisversammlung 

Die Kreisversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Kreisverbandes. Sie besteht aus den Delegierten der Gemeinschaften, Ortsvereine und der Versammlung der Einzelmitglieder sowie dem Präsidium und tagt mindestens einmal pro Jahr. 

Präsidium 

Das Präsidium besteht aus:

  • Herr Andy Schröder (Präsident)
  • Herr Frank Engelmann (Vize-Präsident)
  • Frau Henriette Berner (Schatzmeisterin)
  • Herr Volker Woitschik (Justitiar)
  • Herr Dr. Paul Erich Homborg (Kreisverbandsarzt)
  • Herr Lars Unger (Beisitzer)
  • Herr Benjamin Künne (Beisitzer)
  • Frau Sandra Giebel (Leiterin Jugendrotkreuz)
  • Herr Bernd Wagner (Leiter Bergwacht)

Link zum Präsidium 

Die operative Geschäftsführung obliegt dem Kreisgeschäftsführer, Herrn Matthias Mann. 

Vertretungsberechtigte

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Justitiar. Rechtsverbindliche Erklärungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Wernigerode e. V. werden vom Präsidenten oder seinem Stellvertreter je zusammen mit einem weiteren der in Satz 1 genannten Mitglieder des Präsidiums abgegeben. 

Ortsvereine und Gemeinschaften 

Der Kreisverband Wernigerode e. V. umfasst räumlich das Gebiet des Altkreises Wernigerode. Mitglieder des Kreisverbandes sind die DRK-Ortsvereine Stapelburg und Stadt Oberharz am Brocken . 

Die Basis des Ehrenamts im DRK in Sachsen-Anhalt bilden die fünf Gemeinschaften: Bereitschaften, Wasserwacht, Bergwacht, Jugendrotkreuz sowie Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Jede Gemeinschaft verfügt über eine gewählte Leitung auf Orts-, Kreis- und Landesebene und bietet Zugang für die vielfältigen ehrenamtlichen Aufgaben im Roten Kreuz. 

Personalstruktur

83 Mitarbeitende waren zum 31. Dezember 2020 im DRK Kreisverband Wernigerode e. V.  beschäftigt 

Link zu Organigramm

Schiedsgericht 

Gemäß § 13 der Satzung des Landesverbandes wählt die Landesversammlung den Vorsitzenden des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter. Das Schiedsgericht entscheidet über Rechtsstreitigkeiten, die aus der Wahrnehmung von Rotkreuzaufgaben entstehen oder sich aus der Mitgliedschaft im Roten Kreuz in Sachsen-Anhalt ergeben. 

Mitglieder Schiedsgericht 

  • Dr. Dr. h.c. Josef Molkenbur (Vorsitzender)
  • Peter Groß (stellv. Vorsitzender

3. Ziele und Aufgaben 

Grundsätze 

Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden. 

Link zu den Grundsätzen

Leitbild 

Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein. 

Link zum Leitbild 

Satzung 

Link zur Satzung

DRK Gesetz 

Das DRK-Gesetz definiert den Status des DRK als nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland und als „freiwilligen Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich“. Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen. Diese Aufgaben umfassen die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht, die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros sowie die Vermittlung von Schriftwechseln zwischen Familienangehörigen und der Nachforschung zum Zwecke der Familienzusammenführung während eines bewaffneten Konflikts. 

Link zum DRK Gesetz 

4. Corporate Governance 

Der DRK Kreisverband Wernigerode e. V. berichtet über Struktur und Funktionsweisen der Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer verantwortlichen Unternehmensführung.

Der Jahresabschluss des DRK Kreisverbandes Wernigerode e. V.  wird von der Steuerberatungsgesellschaft „KW und Kollegen“ erstellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Consiliaris geprüft. Die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte auf Vorschlag des Präsidiums durch die Kreisversammlung. 

Der Jahresabschluss des DRK Kreisverbandes Wernigerode e. V. wird dem DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt.

Es gibt ein ausführliches System an internen Vorschriften, die alle relevanten Vorgänge im Kreisverband regeln. Hier ist z.B. ein Finanz- und Geschäftsordnung und das Vier-Augen-Prinzip festgelegt. 

Der Kreisverband praktiziert ein monatliches Reporting und Controlling. 

Das Präsidium nimmt seine Aufsichtsfunktion gewissenhaft war. Der Kreisgeschäftsführer berichtet bei den mehrmals jährlich stattfindenden Sitzungen des Präsidiums ausführlich über alle wesentlichen Vorgänge im Kreisverband. Darüber hinaus wird der Präsident laufend über wesentliche Aspekte informiert. 

Im Rahmen von Compliance verpflichtet sich der DRK Kreisverband Wernigerode e. V. ein Umfeld zu stärken, in dem Machtmissbrauch und Korruption effektiv vorgebeugt und bekämpft werden.

5. Mittelherkunft und Mittelverwendung 

Mittelherkunft:

Mitgliedsbeiträge, Spenden 
Zuwendungen für satzungsgemäße Aufgaben
Erträge aus Zweckbetrieben 
Erträge aus Vermögensverwaltung 
Sonstige Erträge  

 

Mittelverwendung:

 

  
Materialaufwand und bezogene Leistungen   
Personalaufwand   
Abschreibungen   
Mittelzuweisungen an Dritte   
Sonstige Aufwendungen (inkl. Steuern)   
   

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Auszug aus dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Consiliaris GmbH vom 26.08.2021: 

„Wir haben den Jahresabschluss des DRK Kreisverband Wernigerode e.V. – bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2020 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften.“

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 

Gemeinnützigkeit

Der DRK Kreisverband Wernigerode e. V.  wurde mit dem letzten Steuerbescheid vom Finanzamt Quedlinburg vom 18.09.2020 erneut als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft bestätigt. 
 

6. Einhaltung

Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfung sicher.

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