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§ 1 und 2 der Satzung des DRK Landesverbandes Musterlandes (gültig seit 1.7.2006)
§ 1 Selbstverständnis
[1] Der "Deutsches Rotes Kreuz LandesverbandMusterland e.V." ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordnete Verbände, Organisationen und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Bundeslandes Musterland und Spitzenorganisation der DRK Kreisverbände, DRK Gemeinschaften und DRK GmbHs in Musterland.
Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
[2] Der "Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Musterland e.V." ist Mitgliedsverband des Bundesverbandes "Deutsches Rotes Kreuz".
[3] Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Als Teil davon nimmt der "Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Musterland e.V." die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenzen ergeben. Er achtet auf deren Durchführung in seinem Gebiet und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
[4] Das Deutsche Rote Kreuz ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit.
[5] Der "Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Musterland e.V." ist ein anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken. Er ist Träger der Freien Jugendhilfe.
[6] Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das JRK im Landesverband junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das JRK des Landesverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Landesverbandes.
[7] Der "Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Musterland e.V." bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung:
Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Diese Grundsätze sind für ihn und seine Gliederungen sowie deren Mitglieder verbindlich.
[8] Das Deutsche Rote Kreuz ist mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
§ 2 Aufgaben
[1] Der "Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Musterland e.V." stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 28) insbesondere folgende Aufgaben:
[2] Der Landesverband fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen und deren Mitglieder. Ihm obliegt die Vertretung der Kreisverbände und Ortsvereine sowie deren Gliederungen gegenüber dem Bundesverband, der Landesregierung und den auf Landesebene tätigen Verbänden und Einrichtungen. Er arbeitet eng mit den übrigen Landesverbänden und mit den Schwesternschaften vom Roten Kreuz innerhalb seines Bereiches zusammen.
[3] Der Landesverband wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.